Allgemeine Geschäftsbedingungen der zielneun GmbH für Seminare und Coaching
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Beauftragung der zielneun GmbH, zur Durchführung von Seminaren und Coachings innerhalb von Unternehmen und verschiedenen Branchen
- Allgemeines
Mit der Auftragserteilung für eine oder mehrere Seminare und Coachings erkennt der Kunde / Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der zielneun GmbH verbindlich an. - Auftragserteilung
2.1 Die Beauftragung für Seminare und Coachings bedarf der Schriftform ( Fax, Email oder Post ) und wird erst rechtswirksam, wenn sie durch den Anbieter schriftlich bestätigt werden. Die Seminare / Coachings werden bei Folgeseminaren terminlich festgelegt. Ebenso die Anzahl der Teilnehmer. Eventuelle persönliche Daten der Teilnehmer werden für Beauftragungszeitraum unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen gespeichert und nach Beendigung dem Auftraggeber übergeben oder auf Wunsch gelöscht. Sollte diese Speicherung durch den Auftraggeber nicht gewünscht sein, hat er dies schriftlich anzuzeigen.
2.2 Die vereinbarten Seminar und Coaching Preise verstehen sich brutto inkl. der zum Zeitpunkt der Durchführung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, basierend auf dem zugrunde liegenden Angebot und der Leistungsbeschreibung.
2.3 Die Rechnungsstellung erfolgt mit Beginn der Durchführung.
2.3.1 30% der Auftragssumme werden bei Beginn der Seminare / Coachings fällig.
2.3.2 70% der Auftragssumme werden nach Beendigung des der vereinbarten Leistung fällig.
2.3.3 Die fälligen Beträge sind jeweils zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit. - Terminveränderungen und Stornierungen
3.1 Terminänderungen von vertraglich vereinbarten Seminaren und Coachings müssen vier Wochen vor schriftlich mitgeteilt werden. Es fallen keine Stornierungskosten an.
3.1.1 Bei kurzfristigen Terminänderungen (2 Wochen vor Seminar- und Coaching Beginn) fallen 10 % der Vertragssumme, bei 1 Woche vor Seminar- und Coaching Beginn: 20 % der vertraglich vereinbarten Auftragssumme an.
3.1.2 Die Stornierung von vertraglich vereinbarten Seminaren und Coachings muss schriftlich erfolgen
3.1.3 Bei einer Stornierung bis zu vier Wochen vorher, werden keine Gebühren erhoben.
3.1.4 Bei Stornierungen bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 30% und bis zu einer Woche vorher 50% des Auftragsvolumens in Rechnung gestellt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. - Haftung
4.1 Der Auftragnehmer behält sich vor, Seminare und Coachings auf Grund einer Krankheit des oder der Trainer und Coaches abzusagen oder zu verlegen. Der Auftraggeber wird in diesem Fall spätestens fünf Werktage vor Beginn in schriftlicher Form benachrichtigt.
4.2 Höhere Gewalt, Betriebsstörungen und andere Störungen, die die Durchführung der Seminare verhindert, endbinden den Auftragnehmer von der Durchführung.
4.3 Der Auftragnehmer haftet bei eigenem Verschulden oder dem seiner Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz. Die Haftung für mittelbare Schäden ist beschränkt auf das 2 fache der Vertragssumme. Diese Haftungseinschränkungen greifen nicht, soweit eine wesentliche Vertragspflicht oder eine Kardinalpflicht verletzt worden ist. Dann besteht ein Anspruch auf den Ersatz des vertragstypischen Schadens. Die Haftungsfreizeichnung gilt nicht für Schäden infolge des Verzugs oder Unmöglichkeit der Leistung. - Gewährleistung
5.1 Seminare und Coachings werden nach dem jeweiligen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. zielneun wird nur erfahrene und renommierte Trainer und Coaches verpflichten. Präsentationen, Unterlagen und Handouts werden nach den jeweils neuesten Stand erstellt und durchgeführt. Der Auftraggeber übernimmt jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit der Unterlagen, Präsentationen und angewandten Methoden. - Veränderungen
6.1 Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen während der Durchführung behält sich der Auftragnehmer vor, soweit diese den Gesamtcharakter der Seminare nicht wesentlich verändert. Im Bedarfsfall ist der Auftragnehmer berechtigt, den/die zunächst vorgesehenen Trainer und/oder Coaches durch gleichqualifizierte zu ersetzen. - Urheberrecht und Nutzungsrechte
7.1 An den überlassenen Seminarunterlagen bestehen urheberrechtliche Nutzungsrechte der jeweiligen Trainer und Coaches. Die Unterlagen dürfen nicht zur Weitergabe an Dritte vervielfältigt werden und sind ausschließlich für den internen Gebrauch des Auftraggebers nutzbar. - Erfüllungsort, Gerichtsstand und Wirksamkeit
8.1 Der Erfüllungsort ist der Sitz des Auftraggebers oder der Auftrag gebenden Niederlassung. Als Gerichtsstand wird der Sitz der zielneun GmbH vereinbart. Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt nur gegenüber kaufmännischen Auftraggebern. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile hiervon unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien diejenige wirksame Bestimmung vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, im Falle von Lücken diejenige Bestimmung, die dem entspricht, was nach dem Sinn und Zweck des Vertrages einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vernünftiger Weise vereinbart worden wäre, hätte man diese Angelegenheit von vornherein bedacht.
Stand: München, 01.08.2016